Zum Hamburger Schutzschirm für Corona-geschädigte Unternehmen: Jetzt gilt „Schnelligkeit vor Gründlichkeit“!
(20. März 2020) Das vom Hamburger Senat angekündigte Maßnahmenpaket „Hamburger Schutzschirm für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen“ kommentiert Matthias Boxberger, IVH-Vorstandsvorsitzender, wie folgt:
„Mit seinem Schutzschirm-Paket setzt der Senat ein wichtiges Signal zugunsten des Industriestandorts Hamburg in Krisenzeiten. Wir begrüßen das ausdrücklich! Aber jetzt gilt: `Schnelligkeit vor Gründlichkeit`! Jetzt brauchen einige Unternehmen eine schnellstmögliche und unkomplizierte Auszahlung der angekündigten Mittel.
Die Gewährung von Zuschüssen in Hamburg unter den Vorbehalt von Beschlüssen des Bundes zu stellen, etwa des Bundesnotfallfonds, ist hier ein Nachteil gegenüber den Mitbewerbern in einigen anderen Bundesländern, wo Landesmittel eingesetzt und zum Teil heute schon ausgezahlt werden. In Hamburg hingegen sollen erst nächste Woche die Antragsformulare bereitgestellt werden. Das dauert zu lange! Denn für Branchen mit kurzen Auftragszyklen, denen jetzt die Aufträge wegbrechen oder die wegen Corona nicht produzieren können, kommt es auf jeden Tag an.
Unsere Mitglieder setzen darauf, dass bei der Vergabe von durchaus günstigen Krediten keine Kreditbugwelle aufgebaut wird, die ein Anfahren der Wirtschaft nach der Krise behindert.“